![Thomas Schmidt](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/344/363344/363344_schmidti_frei.jpg?_=1737988140&w=236&a=1.5&f=inside)
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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach Fußballvereine an den Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen zur Kasse gebeten werden können, schlug hohe Wellen. Das Bundesland Bremen hat dies ja schon im Vorjahr angekündigt, weshalb Werder die DFL als oberstes Organ der Profiklubs in Deutschland um Hilfe und rechtlichen Beistand gebeten hatte. Doch die DFL ist nun mit ihrer Klage gescheitert.
Was bedeutet das beispielsweise für Dynamo? Zunächst nicht viel, weil es in Dresden kaum Hochrisikospiele gibt. Selbst die Ostduelle gegen Aue und Rostock werden nicht als solche eingestuft. Sachsens Innenminister will sich ohnehin erst einmal mit dem Sächsischen Fußballverband zusammensetzen und die Sachlage erörtern. Grundsätzlich ist ja der Staat dafür verantwortlich, Recht und Ordnung im öffentlichen Raum zu gewährleisten und gegebenenfalls – beispielsweise eben rund um ein Stadion – mittels Polizei durchzusetzen. In der Arena selbst ist der Veranstalter, im konkreten Fall die SGD, dafür zuständig. Sollte bei Ausschreitungen der Sicherheitsdienst nicht mehr Herr der Lage sein und um polizeiliche Hilfe bitten, sähe die Sache schon anders aus. Dann ist es durchaus denkbar, dass der Innenminister eine Rechnung an die Schwarz-Gelben schickt. Doch Randale im Stadion gab es im neugebauten RHS noch nie und auch die Ausschreitungen drumherum liegen schon Jahre zurück, weshalb sich die Dynamos wegen des aktuellen Urteils keine (finanziellen) Sorgen machen müssen.